Lohnverrechnung

Die Lohnverrechnung stellt einen weiteren Schwerpunkt unserer Kanzlei dar.

Ob immer gleichbleibende oder ständig wechselnde Bezüge Ihrer Mitarbeiter zu berechnen sind, stellt für uns kein Problem dar. Wir können Ihnen mit raschen Auswertungen helfen, zufriedene Mitarbeiter zu haben, da deren Bezüge pünktlich überwiesen werden.

Sie geben uns Ihre Daten bekannt(Telefon, E-Mail oder Fax – natürlich auch noch per Post) und Sie erhalten rechtzeitig die benötigten Berechnungen.

Die Auswertungen der Lohnverrechnung können Sie per Post oder per E-Mail erhalten. Es ist Ihnen auch möglich, sich Ihre Daten von unserem Server (Klienten-Cloud-Lösung) herunterzuladen und die Ausdrucke selber durchführen.

Selbstverständlich erhalten Sie bereits ausgefüllte Zahlscheine für alle Zahlungen wie Lohn- oder Gehaltsüberweisung, Finanzamt, Sozialversicherung, Gemeinde usw.

Sollten Sie Ihre Banküberweisungen bereits EDV-mäßig (Elba) durchführen, können wir Ihnen die Daten elektronisch übermitteln und Sie überweisen Löhne, Gehälter sowie lohnabhängige Zahlungen per Knopfdruck.

Die regelmäßig anfallenden Lohnsteuer- und Sozialversicherungsprüfungen werden in unserer Kanzlei durchgeführt und belasten Sie somit nicht.

Weiters bemühen wir uns, Ihnen in arbeitsrechtlichen Fragen zur Seite zu stehen, um Sie möglichst gefahrlos durch die „wilden Schluchten“ des Arbeits- und Sozialrechts zu führen.

Unsere Leistungen umfassen insbesondere:

  • Lohn- und Gehaltsabrechnungen inklusive aller Meldungen an die Behörden (Gebietskrankenkasse, Finanzamt, Gemeinde)
  • Erstellungen von Überweisungsträgern sowohl in Papierform als auch mittels
    Datenträgers zur Einspielung direkt in Ihr elektonisches Banking
  • Vertretung bei Lohnsteuer- und Beitragsprüfungen
  • Beratung in allen arbeits- und sozialversicherungsrechtlichen Angelegenheiten, die im beruflichen Alltag auftreten
  • Beratung bezüglich der Neuen Selbständigen und der freien Dienstnehmer